Verwandtenklausel
Englisch: relationship clause
Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am
Verwandtenklausel höchstrichterlich bestätigter Leistungsausschluss (§ 5 Abs. 1 g MBKK 76) privater Versicherungen und Beihilfestellen durch liquidationsberechtigte Ehegatten, Eltern oder Kinder. Die V. wird mit einer praktisch nicht kontrollierbaren Möglichkeit der Manipulation in diesem engen Verwandtschaftsverhältnis begründet. Die begrenzte Einschränkung der freien Arztwahl sei daher aus übergeordneten Gesichtspunkten hinzunehmen. Die V. bezieht sich nicht auf nachweisbare Fremdkosten. So fallen zum Beispiel die Laborkosten bei Zahnersatz nicht unter diese Regelung.