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Produktsicherheitsrat

Synonym: Produktsicherheitskomitee, Produktsicherheitsausschuss · Englisch: manufacture (product) security council, Product Safety Council

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Produktsicherheitsrat, kurz für „Deutscher Rat für Qualität und Sicherheit von Produkten und Systemen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“, ist ein qualitätssicherndes Gremium, das 2002 von der Bundeszahnärztekammer ins Leben gerufen wurde. Bis 2009 zeigte sich jedoch keine öffentlich wahrnehmbare Effizienz. Der Produktsicherheitsrat versteht sich als Koordinationsstelle zur Klärung wichtiger Fragen im Sinne des Patientenschutzes, da sich herausgestellt hat, dass die Vorschriften und die Umsetzung des Medizinproduktegesetzes teilweise als unpraktikabel und irreführend im Hinblick auf effektiven Verbraucherschutz gelten. Ziel ist es, bei Schäden durch neu eingeführte Produkte eine frühzeitige Absicherung zu schaffen, ohne erst massive Proteste von Zahnärzten oder Patienten abzuwarten, sodass problematische Produkte nicht erst nachträglich vom Markt genommen werden müssen. Der Produktsicherheitsrat wird getragen von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), dem Verband der Deutschen Dentalindustrie (VDDI) und dem Bundesverband Dentalhandel (BVD). Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) ist in diesem Gremium nicht vertreten. Der Rat entscheidet über eingehende Beschwerden unter Einbeziehung externer Sachverständiger und kann Maßnahmen ergreifen, wie die Aufforderung an Industrie oder Hersteller, beanstandete Maßnahmen zukünftig zu unterlassen, die Einberufung einer Sitzung zur Anhörung der Betroffenen, die Erteilung einer Rüge – die begründet und gegebenenfalls in Fachpublikationen veröffentlicht werden kann – oder das Einstellen des Verfahrens, wenn kein Verstoß vorliegt.