Festbeträge von Arzneimittelpreisen
Synonym: Höchstbeträge Arzneimittel, Erstattungsgrenze, Arzneimittelfestbetrag · Englisch: fixed amounts for drug prices
Festbeträge von Arzneimittelpreisen sind die Höchstbeträge, bis zu denen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Kosten für Arzneimittel erstatten. Sie werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen für Gruppen pharmakologisch und therapeutisch vergleichbarer Arzneimittel festgelegt. Ziel ist es, wirtschaftlichere Arzneimittelversorgung sicherzustellen und die finanziellen Belastungen des Gesundheitssystems zu begrenzen.
Die Festbeträge werden regelmäßig überprüft und angepasst, da viele Arzneimittel mit vergleichbarer Qualität, Wirkung und Zusammensetzung erhebliche Preisunterschiede aufweisen. Für Arzneimittel, deren Preis 30 % unter dem festgelegten Festbetrag liegt, entfällt die Zuzahlung für Versicherte. Etwa 20 % aller Packungen von Festbetragsarzneimitteln (Stand: Ende 2010) fallen unter diese Regelung.
Entscheidet sich ein Patient für ein teureres Arzneimittel, muss er den Differenzbetrag zwischen Apothekenpreis und Festbetrag sowie die reguläre Zuzahlung selbst tragen.
Die Regelung wird ergänzt durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und weitere Instrumente wie Rabattverträge, die zur Preisgestaltung beitragen. Festbeträge spielen eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Arzneimittelpreise und der Kostenteilung zwischen Krankenkassen und Versicherten.