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Einfachsatz

Synonym: Einfachgebühr, Basisgebühr · Englisch: single fee rate

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Begriff „Einfachsatz“ bezeichnet die Berechnungsgrundlage in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für die Liquidierung von zahnärztlichen Leistungen zum niedrigsten Gebührensatz. Die GOZ gibt den Rahmen für die Honorarberechnung vor, wobei der Einfachsatz das Minimum innerhalb der Skala von Gebührensätzen darstellt. Er wird mit einem Faktor von 1,0 berechnet und ist Grundlage für die weitere Anpassung der Gebührensätze an den Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand einer Leistung.

Gemäß der GOZ darf der Einfachsatz nur berechnet werden, wenn eine Leistung ohne erhöhten Aufwand oder besondere Komplexität erbracht wird. Die Steigerung des Satzes, z. B. auf 2,3- oder 3,5-fachen Satz, ist durch den behandelnden Zahnarzt entsprechend der Erschwernis oder des besonderen Zeitbedarfs zu begründen.

In der Praxis ist der Einfachsatz besonders bei standardisierten oder einfach auszuführenden Leistungen relevant und dient als Orientierung für eine faire und transparente Honorarabrechnung.