Zahnärztliche Behandlungen   
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- vor einer Behandlung -

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  Wie oft zum Zahnarzt?
  Termin oder unangemeldet?
  Termin vergessen oder nicht einzuhalten?
  Mit dem eigenen Auto zur Behandlung?
  Während der Arbeitszeit zum Zahnarzt?

  Die "gute" Zahnarztpraxis.
  Wie finde ich einen Spezialisten?
  Was schätzt Ihr Zahnarzt an Ihnen?
  Das Vertrauensverhältnis - 
entscheidend für jede ärztliche Behandlung.

  es wird der Versuch unternommen, typische und häufige Behandlungsformen in einer zahnärztlichen Praxis allgemeinverständlich zu erläutern und Fragen dazu zu beantworten. Wie auch in anderen medizinischen Fächern ist es nicht möglich, ärztliche Behandlungen zu standardisieren oder wie gern von manchen Sozialpolitikern gefordert, aus angeblichen "Sparzwängen" heraus noch mit bestimmten Zeitvorgaben zu versehen, besonders dann, wenn gleichzeitig eine außerordentliche Qualität verlangt wird. Eine medizinische und auch zahnmedizinische Behandlung ist immer auf die jeweilige Person ausgerichtet und jedes Individuum verhält sich anders und erwartet eine auf sie oder ihn zugeschnittene Fürsorge. Ebenso ist auch jeder Arzt anders als seine Kollegin oder sein Kollege und nicht zuletzt gibt es für eine Reihe von Erkrankungen unterschiedliche Behandlungsmethoden und Wege, ohne dass von vornherein diese oder jene Therapie gut bzw. schlecht sein muss.

Skeptisch ist der Autor jedoch gegenüber einigen, angeblich "alternativen Maßnahmen", weil diese häufig keine ursächlichen Therapien sind, sondern vielmehr aus einem Sammelsurium von unbewiesenen Heilerfolgen und kritisch nicht nachzuvollziehenden Eingriffen mit stark esoterischen Zügen bestehen, gerade bei solchen Erkrankungen, die trotz aller Fortschritte der Medizin (noch) nicht zu heilen sind. Sicher ist bei diesen Behandlungen nur, dass die "Erfolge" mehr auf Seiten des Behandlers liegen.

Mit dieser Kritik soll nicht der Schulmedizin über alles das Wort geredet werden, auch hier gibt es Schwächen, besonders im Bereich der Zuwendung zum Patienten und einer überfrachteten "Apparatemedizin"; deshalb aber gleich in das andere Extrem zu verfallen und sich auf unbewiesene Versprechen zu verlassen und dafür auch noch viel Geld zu bezahlen, ist sicher der falsche Weg. nachoben.gif (234 Byte)


frage.gif (659 Byte)Wie oft sollte jährlich ein Zahnarztbesuch erfolgen?

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  • Für ein normales Gebiss gilt: mindestens zweimal im Jahr. Die Gesetzlichen Krankenkassen schreiben eine einmal jährliche Untersuchung vor, wenn ihre Mitglieder in den Genuss der Bonusregelung bei Zahnersatz kommen wollen; bezahlen aber nach einer komplizierten Fristenregelung auch zwei Untersuchungen pro Jahr.

  • Diese starre Regelung ist in vielen Fällen für eine optimale Mundgesundheit nicht sinnvoll, da Zahnerkrankungen individuell ganz unterschiedlich auftreten. So sollten Kinder und Jugendliche, bei denen die Karies schneller voranschreitet, Schwangere und Kariesrisikopatienten etwa alle 3 Monate einen Kontrolltermin vereinbaren, Vollprothesenträger dagegen brauchen in der Regel nur einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen. Fragen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis nach, wann die nächste Untersuchung angezeigt ist; viele Praxen erinnern Sie nach dem sog. Recall-System auf ausdrücklichen Wunsch Ihrerseits an den nächsten Besuchstermin. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch, denn ¼-½ Jahr kann schnell vergehen.nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Terminvereinbarung oder unangemeldet in der Praxis erscheinen?

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  • Fast alle Zahnarztpraxen in Deutschland, Österreich und der Schweiz werden auf der Grundlage einer Bestellpraxis geführt - Notfälle sind davon ausgenommen (s.u.). Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass Sie längere Wartezeiten vergessen können, erfordert aber von Ihnen die Disziplin, dass Sie auch pünktlich (optimal: 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn) erscheinen! Der Zahnarzt hat - je nach vereinbarter Behandlung - eine bestimmte Zeit dann ausschließlich für Sie reserviert. Die erste Terminvereinbarung erfolgt i.d.R. telefonisch; sollte sich bei der Behandlung herausstellen, dass Sie noch Folgetermine benötigen, sprechen Sie diese mit einer Mitarbeiterin der Praxis ab. Hierbei wird man bemüht sein, eine Ihnen passende Zeit zu vereinbaren; manche umfangreichere Behandlungen erfordern aber auch eine Rücksichtnahme Ihrerseits, denn schließlich wollen Sie mit der größtmöglichsten Sorgfalt und Präzision behandelt werden.

  • Geben Sie Ihrer Zahnarztpraxis eine zuverlässige Telefonnummer, unter der man Sie sicher erreichen kann, denn auch in einer Bestellpraxis können Umstände eintreten (ärztlicher Notfall, Krankheit des Behandlers usw.), die den vereinbarten Termin nicht möglich machen. Zusätzlich kann man Sie unter dieser Nummer - gerade vor größeren Behandlungen - telefonisch an eine vereinbarte Zeit erinnern.

  • Erscheinen Sie unangemeldet in der Praxis, so kann es passieren, dass Sie eine längere Wartezeit einkalkulieren müssen oder - wenn keine Schmerzen vorliegen - wieder "nach Hause" geschickt werden, denn andere Patienten warten vielleicht schon tage- oder wochenlang auf "ihren Termin".

  • Davon unabhängig wird Ihnen bei akuten Schmerzen immer sobald als möglich geholfen. Nehmen Sie auch hierbei vorher telefonischen Kontakt auf, damit man Ihnen einen Termin nennt, bei welchem die Wartezeit nur gering ist. Gut ist es in solchen Fällen, wenn man schon vorher seine "Stammpraxis" hat und nicht erst bei akuten Schmerzen sich eine geeignete Praxis (s.u.) suchen muss.nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Termin vergessen oder nicht einzuhalten?

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  • Sollten Sie den Termin einmal vergessen haben, so sprechen Sie offen mit Ihrer Zahnarztpraxis darüber und erfinden Sie nicht irgendwelche Ausflüchte. Der Autor weiß selbst ein Lied von nicht angesprungenen Autos bis hin zu plötzlichen Erkrankungen zu singen. Sollte es sich um ein einsichtbares einmaliges Versehen handeln, so werden Sie in den meisten Zahnarztpraxen auf Verständnis stoßen. Gehören Sie aber zu den Zeitgenossen, die grundsätzlich zu spät kommen oder mehrmals gar nicht erscheinen, so dürfen Sie sich nicht wundern, dass der Zahnarzt eine Weiterbehandlung ablehnt und Ihnen obendrein noch eine Rechnung schickt, obwohl Sie die Praxis nicht betreten haben.

  • Juristisch gesehen gehen Sie bei der Terminvereinbarung mit der Zahnarztpraxis einen Vertrag ein, und der Zahnarzt ist berechtigt - dies sagen viele Gerichtsurteile - seine nachweisbaren Unkosten Ihnen in Rechnung zu stellen. Bei allem Ärgernis über ein derartiges Vorgehen: denken Sie immer daran, dass Ihr Zahnarzt Sie lieber behandelt hätte als Ihnen diese Rechnung ins Haus zu schicken!

  • Sollten Sie absehen können, dass die Einhaltung des Termins nicht möglich oder unsicher ist, so geben Sie spätestens 2 Tage vorher Bescheid, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine Umplanung in der Zahnarztpraxis sollte bei dieser Zeitspanne möglich sein.nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Mit dem eigenen Auto zur Behandlung?

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  • Viele Eingriffe in einer Zahnarztpraxis werden unter einer örtlichen Betäubung ("Spritze") durchgeführt. Über die Verkehrstüchtigkeit im Anschluss daran gibt es keine allgemein gültige Rechtsmeinung. So warnen z.B. Mediziner auf einem ADAC-Fachsymposium Verkehrsmedizin: lokale Betäubungen bei Zahnbehandlungen oder anderen ambulanten Operationen können zu einer starken Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit führen. Die Experten raten daher, sich erst 24 Stunden nach kleineren ambulanten medizinischen Eingriffen hinter das Steuer zu setzen. Andere Aussagen gehen davon aus, dass bei Routinebehandlungen KEINE Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eintritt. 
    Fest steht, dass die Inhaltsstoffe der Betäubungsspritze - im Gegensatz zum Alkohol oder anderen berauschenden Drogen - nicht euphorisierend wirken und zu dem bekannten Überschätzungseffekt führen. Fakt ist aber auch, dass je nach Schwere des Eingriffs eine herabgesetzte körperliche und geistige Fitness eintreten kann: deshalb gehen auch vorsichtige Empfehlungen von einer Verkehrsuntüchtigkeit bis zu 24 Stunden aus, ohne dies jemals wissenschaftlich genauer belegt zu haben. Hinzu kommt, dass Gerichte das Argument "ich habe beim Zahnarzt eine Betäubungsspritze bekommen" als Entschuldigung nicht anerkennen. Sollte es sich um einen Routineeingriff (z.B. Füllung, Krone) handeln, so ist nach menschlichem Ermessen bei einem gesunden Patienten meist nur eine geringe Beeinträchtigung gegeben. Nach größeren Eingriffe, wie z.B. einer Weisheitszahnoperation, sollte allerdings auf das eigene Auto ganz verzichtet werden. Verhaltensmaßregeln nach chirurgischen Eingriffen
    Auf jeden Fall empfiehlt es sich immer, sich nicht direkt nach einem zahnärztlichen Eingriff ans Steuer zu setzen, sondern vielmehr ca. ½ Stunde im Wartezimmer zu verweilen oder anfällige Besorgungen zu Fuß durchzuführen.

  • Bei größeren Eingriffen - besonders dann wenn es sich um komplizierte Zahnentfernungen oder Kieferoperationen handelt - empfiehlt es sich immer eine Begleitperson mit in die Praxis zu bringen. Eine Fahrtüchtigkeit ist i.d.R. nicht mehr gegeben!

  • Juristisch überhaupt nicht geregelt und medizinisch wenig untersucht ist die Verkehrstüchtigkeit auf dem Weg zur Zahnarztpraxis. Die Erwartungsangst - auch wenn sie nur unterschwellig besteht - schränkt die Konzentration häufig stark ein und kann zu einem unsicheren Lenken eines Fahrzeugs führen.nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Während der Arbeitszeit zum Zahnarzt

Es ist nicht ohne weiteres möglich, einen Arzttermin in der normalen Arbeitszeit wahrzunehmen. Dies besagt der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Arbeitnehmer können nicht davon ausgehen, grundsätzlich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen zu können. Es kann dem Mitarbeiter/in für die Zeit des Arztbesuchs Lohn oder Geld gekürzt werden, wenn sie/er nicht nachweisen kann, dass ein anderer Termin unmöglich gewesen wäre. Das ergibt sich aus Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). So kann der Arbeitgeber von seinem Angestellten eine entsprechende, vom Arzt ausgestellte, Bescheinigung verlangen. Werden alle Mitarbeiter des Unternehmens auf diese Rechtslage hingewiesen, darf bei Nichtvorlage der Bestätigung das Gehalt gekürzt werden. nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Wie finde ich eine "gute" Zahnarztpraxis?

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Diese, an den Autor häufig gestellte ">Frage, kann so nicht beantwortet werden, da es DIE gute Zahnarztpraxis nicht gibt! Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Vorstellung und Voraussetzung, welche an eine Zahnarztpraxis gestellt werden. So gibt es Patienten, welche den Zahnarztbesuch als lästige Pflicht empfinden und um alles in der Welt möglichst schnell wieder draußen sein wollen, ebenso wie solche, die Wert auf eine überdurchschnittlich gründliche Aufklärung und Behandlung legen. Andere wiederum wollen es möglichst "billig" haben, wieder andere schätzen die "sanfte" Behandlung - u.U. auch mit dadurch zwangsläufig bedingten Kompromissen - über alles. Diese unterschiedlichen Vorstellungen lassen sich beliebig fortsetzen, zeigen aber bisher deutlich, dass keine Normierung möglich ist.
Die überwiegende Anzahl der Patienten (> 90%) wechselt ihre Zahnarztpraxis nicht oder nur selten, sie kennen ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt, haben ein langjähriges Vertrauen in die Praxis und die Praxis kennt (S)sie. Probleme ergeben sich häufig durch einen Wohnortwechsel oder wenn der Praxisinhaber nicht mehr zur Verfügung steht. In solchen Fällen entscheidet man sich dann meist - Untersuchungen sagen zu über 75 % -
nach der Mundpropaganda aus dem Freundes-, Bekannten- oder Arbeitskollegenkreis. Zusätzlich gibt es einige Kriterien, nach denen Sie sich auf Grund Ihrer Wünsche und Bedürfnisse orientieren können (Die Reihenfolge ist zufällig und beinhaltet keine Wertung):

  • Sie finden eine freundliche Mitarbeiterin am Empfang vor, welche Ihnen - wenn Sie neu sind - die Praxis kurz vorstellt. Nach einem wiederholten Besuch kennt man Sie und redet Sie mit Namen an.

  • Das Wartezimmer macht einen sympathischen Eindruck, die ausgelegten Illustrierten stammen nicht von der letzten Altpapiersammlung, kurzum: es lenkt Sie von der bevorstehenden Behandlung ab. Gehörte früher ein volles Wartezimmer zur Qualität des Zahnarztes, so macht dies bei einer reinen Bestellpraxis eher den Eindruck eines mangelnden Zeitmanagements, denn schließlich hat jeder nur zwei Hände. Wenn Sie dann noch trotz fest zugesagtem Termin über eine halbe Stunde warten müssen und keiner unterrichtet Sie entsprechend (Notfälle, die einer dringenden Behandlung bedürfen, gibt es leider auch, aber relativ selten) so sollten Sie dies kritisch hinterfragen, denn schließlich haben auch Sie Besseres zu tun, als Ihre Zeit mit anderen Leidensgenossen zu verbringen.

  • Vor der zahnärztlichen Behandlung wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich mit einer Einmalzahnbürste noch einmal die Zähne zu reinigen.

  • Ihr Zahnarzt untersucht Sie in regelmäßigen Abständen gründlich und spricht mit Ihnen in einem verständlichen Deutsch über die erhobenen Befunde, deren Behandlung und mögliche Alternativen. Er zieht Sie aktiv in dieses Gespräch mit ein und gibt Ihnen - gerade bei größeren Entscheidungen - eine Bedenkzeit, statt unter Murmeln von unverständlichen lateinischen Worten gleich zum Bohrer oder zur "Spritze" zu greifen.

  • Der Zahnarzt versucht Ihnen, die Angst zu nehmen und behandelt Sie so, dass es nicht zu nennenswerten Schmerzen während der Behandlung kommt. Manchmal geht es leider nicht ganz ohne ab - besonders dann, wenn Sie mit akuten Schmerzen kommen. Lassen Sie es deshalb gar nicht erst soweit kommen.

  • Sollten Sie Privatpatient sein oder als Kassenpatient Zuzahlungen leisten müssen, so wird mit Ihnen vorher eine Kostenabklärung durchgeführt, denn schließlich wollen Sie nachher nicht nur gut Beißen können und kosmetisch natürlich aussehen, sondern auch in finanzieller Richtung keine böse Überraschung erleben. Manchmal kann es möglich sein, dass sich während der Behandlung etwas schwer Vorhersehbares ergibt; dies sollte aber die Ausnahme sein und nicht die geplanten Kosten verdoppeln.

  • Falls zahnärztlich nötig oder auf eigenen Wunsch hin, unterweist man Sie ausführlich in einer sinnvollen Mundhygiene und bietet Ihnen eine Individualprophylaxe mit Professioneller Zahnreinigung (PZR) und Ernährungsberatung an.

  • Falls bei Ihnen gebohrt oder ein anderer schmerzhafter Eingriff durchgeführt werden muss, sollte eine Betäubungsspritze selbstverständlich sein. Nicht nur, dass Sie das Ganze entspannter ertragen können - auch Ihr Zahnarzt kann bei einer Präzisionsarbeit auf kleinstem Raum konzentrierter und exakter arbeiten, wenn Sie nicht dauernd aus verständlichen Gründen Ihre Sitzposition verändern oder zur Ablenkung ständig zum Mundspülbecher greifen.

  • Füllungen und Zahnersatz sollten - wenn Sie unter regulären Bedingungen gearbeitet worden sind - einige Jahre im Mund verbleiben. Bei den Gesetzlichen Krankenkassen besteht sogar eine zweijährige "Garantiefrist", welche Sie aber nicht dazu ermuntern sollte, mit der zahnärztlichen Arbeit sorglos umzugehen und den Nussknacker und die Zahnbürste in die Ecke zu stellen. Fachleute können meist sehr gut erkennen, ob schlecht gearbeitet wurde oder ob Sie es an der nötigen Sorgfalt haben fehlen lassen. Wenn Sie den Eindruck einer mangelhaften Arbeit haben, sprechen sie zuerst mit Ihrem Behandler darüber und geben sie ihm die Gelegenheit zu einer Nachbesserung, dazu sind Sie sogar juristisch verpflichtet! Sollte es sich um einen echten Mangel handeln und nicht nur um Probleme mit der Eingewöhnungszeit, so wird man diesen Missstand sicherlich abstellen. Bedenken Sie bei aller Kritik aber auch immer, wie die Arbeit zustande gekommen ist: manchmal ist Ihr Zahnarzt - z.B. bei einem behandlungsunwilligen Kind oder bei vorliegend starkem Würgereiz - froh, überhaupt ein objektiv einigermaßen befriedigendes Ergebnis vollbracht zu haben.
    Allerdings sollten Sie bei übertriebenen Garantiezusagen hellhörig werden: so ist z.B. eine zehnjährige Garantie auf eine Füllung unseriös, denn es gibt so viele Umstände, die eine zahnärztliche Arbeit schon vorher unbrauchbar machen und nicht im Einfluss des Behandlers liegen. Entweder bezahlen Sie derartige Zusagen schon gleich am Anfang durch einen erheblich höheren Preis oder Ihr Behandler befindet sich in einer solch misslichen Lage, dass ihm jedes Mittel recht ist, um an Ihre Beißerchen zu kommen!

  • Ihr Zahnarzt hat eine Wiederbestellpraxis nach dem Recall-System: in zahnärztlich notwendigen Abständen werden Sie an einen Kontrolltermin erinnert, um so frühzeitig krankhafte Veränderungen oder Rückfälle zu erkennen und mit geringem Aufwand zu beseitigen; der Langzeiterfolg vieler Behandlungen (z.B. Zahnfleischbehandlungen, Zahnersatz, Implantate) steht und fällt damit, dies haben viele wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt. Allerdings müssen Sie um dieses "Recall" selbst bitten, denn eine unaufgeforderte Wiedereinbestellung wird nach den strengen Berufsordnungen als unerlaubte Werbung ausgelegt und bringt Ihren Zahnarzt in arge Schwierigkeiten.nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Gibt es irgendwo Listen von spezialisierten Zahnärzten?

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Grundsätzlich ist ein Zahnarzt durch seine Ausbildung berechtigt, alle Gebiete der Zahnheilkunde eigenverantwortlich auszuüben. Bei speziellen Behandlungsmethoden, in welchen er sich nicht besonders fortgebildet oder weitergebildet hat, wird er Sie überweisen.
Weiter finden Sie im Internet eine
Zahnarztadressdatenbank der einzelnen Bundesländer. Ebenso helfen die "Deutsche Zahnarztauskunft" u.U. die "Gelben Seiten" oder zahnärztlichen Fachgesellschaften weiter.

Gerade im Internet finden Sie so manche Site mit den Namen von "Spezialisten" oder Datenbanken mit "handverlesenen" Zahnärzten. Einen Qualitätssiegel haben diese Nennungen selten; es sind häufig noch nicht einmal die Kriterien beschrieben, nach denen die Aufnahme in ein Verzeichnis erfolgte.
Noch ein paar Tipps:

  • Für die Bereiche Kieferorthopädie, Kieferchirurgie und Öffentlicher Gesundheitsdienst gibt es in Deutschland in allen Bundesländern nach den Weiterbildungsordnungen der Zahnärztekammern geprüfte "Spezialisten", welche ihren Fachzahnarzt (so die korrekte Bezeichnung) auf dem Praxisschild und in der sonstigen Öffentlichkeit (z.B. im Branchenverzeichnis) führen dürfen. Meist beschränken sich diese Fachzahnärzte auf ihre spezielle Tätigkeit und überweisen Sie für andere zahnärztliche Behandlungen an Ihren "Hauszahnarzt" zurück. In einigen Bundesländern gibt es auch noch den "Spezialisten" für Zahnfleischerkrankungen (= Fachzahnarzt für Parodontologie; in den Neuen Bundesländern und Westfalen-Lippe) und Kinderzahnheilkunde (= Fachzahnarzt für Kinderstomatologie; nur in den Neuen Bundesländern). Weiter besteht noch in den meisten Bundesländern der Zahnarzt für Oralchirurgie.

  • Die meisten deutschen Zahnärztekammern führen Listen mit sog. Tätigkeitsschwerpunkten (z.B. Implantate, Kinder-, Behindertenbehandlungen usw.) ihrer Mitglieder. In diese Verzeichnisse können sich Zahnärztinnen und Zahnärzte eintragen lassen, welche sich auf einem bestimmten Gebiet fortgebildet haben. Eine gründliche Überprüfung dieser Kenntnisse wie bei den Fachzahnärzten erfolgt bisher i.d.R. nicht. Insofern geben diese Listen auch keine kammergeprüfte Qualifikation wieder, sind aber als Anhaltspunkt bei der Suche eine Hilfestellung.

  • die zahnärztlichen Fachgesellschaften führen Listen ihrer Mitglieder. Diese geben zwar meist auch keine "abgeprüfte" Qualität wieder, sind aber als seriös zu bezeichnen, da diese Vereinigungen sonst ihren guten Ruf zu verlieren hätten und nur Namen führen, die durch eine regelmäßige Fortbildung bei ihnen bekannt sind.

  • Die Internetseite http://www.stiftung-gesundheit.de/arzt-auskunft/start_aa.htm  bietet ebenfalls eine grobe Orientierung in dem Dschungel der Internet-Angebote von Medizinern bzw. deren Datenbanken. nachoben.gif (234 Byte)

frage.gif (659 Byte)Was schätzt Ihr Zahnarzt besonders an Ihnen?

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Ihr Zahnarzt wird sich sicher über folgendes freuen:

  • Sie erscheinen mit geputzten Zähnen in der Praxis, haben vielleicht beim Würzen Ihres letzten Essens mit Knoblauch gespart und haben auch sonst eine gute Körperhygiene, denn der Kontakt wird manchmal "eng".
    Sollten Sie keine Gelegenheit zum Zähneputzen vor der Behandlung gehabt haben, wird man Ihnen gern eine Einmalzahnbürste zur Verfügung stellen. Kommen Sie dann bitte entsprechend früher zu dem vereinbarten Termin.

  • Sie kommen pünktlich (5-10 Minuten vorher) zum vereinbarten Termin, nicht nur das Praxisteam, sondern auch die nachfolgende Patienten danken es Ihnen. Sollten Sie absehen, dass Sie den Termin nicht einhalten oder erst später kommen können, geben Sie bitte rechtzeitig entsprechend Bescheid.

  • Sie haben generell eine gute Mundhygiene und ernähren sich zahngesund; nicht nur Sie haben Freude daran, wenn eine zahnärztliche Arbeit noch nach Jahren "wie neu" aussieht!

  • Sie nehmen die vereinbarten Recall-Termin gewissenhaft war, denn der Langzeiterfolg vieler Zahnersatzarbeiten und bei Implantaten steht und fällt mit einer sorgfältigen Nachkontrolle und der Überprüfung Ihrer Mundhygiene.

  • Sie interessieren sich für die Arbeit des Zahnarztes an Ihnen und fragen auch nach dem "Wieso, Weshalb, Warum?". Vor einer Behandlung äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen, denn Vieles ist danach nicht mehr zu ändern.

  • Sie bezahlen Ihre Rechnung pünktlich, denn selten besitzt Ihr Zahnarzt neben der Praxis noch ein Kreditinstitut. Gerade bei größeren Zahnersatzarbeiten ist der Fremdkostenanteil enorm (bis zu 70%), und der Zahntechniker kann nicht auch noch darauf warten, bis Sie andere Ausgaben bezahlt haben.

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Nicht zuletzt

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Entscheidend für jede ärztliche Behandlung ist ein Vertrauen in den Arzt und seine Tätigkeit. Diese Beziehung kann nicht von heute auf morgen entstehen, sondern bildet sich erst nach mehreren Behandlungen. Zu einem Arzt, der Sie versteht, der Ihnen seine Behandlung laienverständlich erklärt, der Ihnen nicht "Weh tut" aber trotzdem gründlich behandelt, werden Sie sicher schneller Vertrauen finden, als zu einem "Technokraten", den Sie nur vom Murmeln unverständlicher Fachausdrücke her kennen. Nicht anders geht es auch dem Zahnarzt: auch er schätzt Ihr Vertrauen - was nie "blind" sein sollte -  weil er weiß, dass jede Bereitschaft zur Mitarbeit (Compliance) nur auf der Basis eines guten Vertrauensverhältnisses aufgebaut sein kann, und weil er Sie als "Stammpatienten" schätzt, denn auch er freut sich, wenn er bei Ihnen noch nach Jahren den Erfolg seiner Arbeit sehen kann und Sie nicht nur von Zahnschmerzen und einer "Dicken Backe" her kennt!
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[ Autor: Dr. Klaus de Cassan ]   
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