Zahnersatz  -  sparen mit Billigangeboten?

 

  Inhalte dieser Seite:

  Vorweg - Grundsätzliches
  Zahnersatz aus Deutschland in Ihrer Zahnarztpraxis
  Zahnersatz aus dem Ausland in Ihrer Zahnarztpraxis
 Dentaldiscounter
 1 - 2 - 3 - wer bietet weniger? - "Auktionen"

  Zahnersatzbehandlung im Ausland - "Zahntourismus"
  Info - Dentaltourismus bleibt Randerscheinung
  Sicherheit für den Patienten - eine Konformitätserklärung
  weiterführende Links

Eines gleich vorweg:

Mit diesem Beitrag soll nicht billigem und qualitativ schlechtem Zahnersatz das Wort geredet werden, und es soll auch nicht der Eindruck entstehen, dass nur Zahnersatz aus Deutschland das Non-Plus-Ultra einer zahnärztlichen Versorgung darstellt. Vielmehr wird versucht, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Versorgungsformen und -wege zu analysieren und somit Entscheidungshilfen an die Hand zu geben.
Bedenken Sie bei jeglicher Form von Zahnersatz:

 

Dieser ist kein Wegwerfprodukt und noch weniger ein Gegenstand, der im Preis beliebig nach unten gedrückt werden kann, denn schließlich hat Qualität mit einem Bestand über viele Jahre auch einen entsprechenden Preis. Bei allem Bemühen um kostengünstigen Ersatz sollte weiter nicht vergessen werden, dass in einem medizinisch hochsensiblen Bereich eine "Geiz ist Geil Mentalität" andere Auswirkungen haben kann, als bei Dingen des täglichen Gebrauchs.



Zahnersatz aus Deutschland in Ihrer Zahnarztpraxis

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ist auch heute die überwiegende Versorgungsform, obwohl die weiter unten beschriebenen Arten schon seit Jahren für jeden Patienten möglich sind. Im Wesentlichen sind es folgende Gründe, welche für diese meist praktizierte Versorgungsform sprechen:

  • Die Ausbildung zum Zahnarzt bzw. Zahntechniker beträgt viele Jahre und ist an strenge Qualitätskriterien geknüpft. Eine ständige Fortbildung ist für beide Berufsgruppen nicht nur selbstverständlich, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ihre Zahnarztpraxis kennen Sie meist von Kindheit an, und "Ihr Zahnarzt" kennt Sie. Man weiß, wie Sie reagieren, was für Wünsche Sie haben und man möchte Sie nicht zuletzt noch viele Jahre zu einem der zufriedenen Patienten zählen.
  • Jeder Zahnarzt hat seine eigene Handschrift, jedes Zahnersatzlabor ebenso. Eine Zusammenarbeit ist über Jahre gewachsen, man kennt die Stärken und Schwächen des Anderen, man ist ein Team und eine persönliche Kontaktaufnahme ist problemlos und ohne Zeitverzögerung machbar. All dies trägt zu einer zusätzlichen Qualität und Patientenzufriedenheit bei.
  • Deutschland ist bekannt für seine Bürokratie und Reglementierungen, die leider auch vor der Zahnmedizin nicht halt machen. All diese Dinge haben aber für Sie einen eindeutigen Vorteil: Sie erhalten einen qualitativ hochwertigen Zahnersatz, der auch noch nach der Fertigung strengen medizinischen Regeln und juristischen Gesetzen unterworfen ist.
    Ebenfalls sind die Gebühren festgeschrieben: So unterliegt das Zahnarzthonorar der amtlichen Gebührenordnung (GOZ) bzw. gesetzlichen Festsetzungen (BEMA); die zahntechnischen Leistungen und Preise der Höchstpreisliste BEL II. Und nicht zuletzt lassen sich die strengen Regeln des Medizinproduktegesetz bei der Herstellung gut überwachen.
  • Auch nachdem der Zahnersatz fertig gestellt wurde ist es relativ einfach, etwaige Reklamationen anzubringen und beheben zu lassen. Es gibt keine langen Wege und wenn mal alles schief laufen sollte: Haftungsrechtlich sind Sie ohne WENN und ABER auf der sicheren Seite.
  • Deutschland ist eines der Höchstlohnländer der Welt und Zahnersatz ist eine aufwendige Maßarbeit, an der sich wenig rationalisieren lässt. Weiter soll Zahnersatz unsichtbar sein bzw. höchsten ästhetischen Ansprüchen genügen. All dies ist häufig nur durch einen direkten Kontakt Zahnarzt-Zahntechniker-Patient möglich und hat natürlich auch seinen Preis.

Zahnersatz
aus dem Ausland in Ihrer Zahnarztpraxis

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Das Wort "Ausland" ist ein dehnbarer Begriff und bezieht sich beim Zahnersatz meist auf Fertigungsstätten in Fernost, da hier das Lohnniveau noch besonders niedrig ist und die angefertigte Arbeit nicht deswegen minderwertig sein muss. Der Automobilsektor hat es vor Jahrzehnten der deutschen Industrie vorgemacht, dass Fahrzeuge aus "gelber Produktion" zu den qualitativ besten auf dem Markt gehören.
Bedenkt man, dass die Zahnersatzgesamtkosten zu 60-70 % aus Material- und Laborkosten bestehen ( Kosten:  festsitzender Zahnersatz ), so lässt sich hierbei auf den ersten Blick ein erheblicher Teil der Kosten sparen, ohne dass der Patient weite Wege in Kauf nehmen muss.

Die Versandwege und Versandzeiten sind entsprechend weit und lang. Dies muss bei einem normalen Arbeitsablauf und einer Standardtherapie nicht unbedingt störend sein, kann aber dann zu erheblichen Problemen führen, wenn einmal nicht etwas auf Anhieb passt, wenn bei größeren Arbeiten mehrere Zwischeneinproben notwendig sind und wenn es auf kosmetische Feinheiten ankommt, die nur individuell im zahntechnischen Labor am Patienten gelöst werden können. Gerade im sichtbaren Bereich sind Zahnarzt und Patient besonders kritisch, wenn es ein gelungener Ersatz sein soll.

Zahnersatz deutscher Fertigung ist strengen Herstellungs- und Materialkriterien unterworfen. Bei Auslandszahnersatz ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele der ausländischen Anbieter haben inzwischen ihre Konsequenz daraus gezogen und arbeiten nach zertifizierenden DIN-Normen. Zusätzlich bestehen in Deutschland sog. Importlabore, welche dem Zahnersatz ein "Made in Germany Finish" verleihen, auch bei Reklamationen entsprechend zur Seite stehen und notfalls auch haften. Ein direkter Import "Zahnarzt - ausländische Fertigungsstätte" ist seltener, wenn wohl auch der kostengünstigste.

"Ausland" ist nicht gleich Ausland und so verhält es sich dann anders, wenn damit das "EU-Ausland" gemeint ist. Hier ist nach EU-Recht vieles verbindlich für alle Mitgliedsländer geregelt und das Labor bei juristischen Auseinandersetzungen greifbar - die teils langen Wege bleiben aber bestehen und mit dem Preisvorteil wird es von Jahr zu Jahr weniger.

Für Sie als Patient ist immer "Ihr Zahnarzt" der alleinige Ansprechpartner! Wobei damit eine deutsche Zahnarztpraxis gemeint ist. Zahlreiche Verträge und Schutzmaßnahmen bedingen für Sie, dass Sie sich bei Reklamationen und Unverträglichkeiten nur an diese Praxis halten müssen - "Ihre Praxis" muss für die Arbeit Ihnen gegenüber über Jahre gerade stehen. Woher diese Arbeit stammt, soll Ihnen von dieser Seite her im Prinzip egal sein, vor allem dann, wenn sich ein Großteil der Laborkosten sparen lässt.

Aus dieser Verantwortung heraus können Sie aber keinen Zahnarzt zwingen, in einem für ihn fremden Labor arbeiten zu lassen. Wenn Ihr Zahnarzt nicht von der Güte der angelieferten Arbeit überzeugt ist, so ist es korrekt, wenn er ein derartiges Ansinnen ablehnt.

Dentaldiscounter

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Eine bekannte Optikerkette macht es mit Ihren Brillen seit Jahrzehnten vor, dass es auch ohne große Zuzahlungen geht und man trotzdem damit "chic sehen" kann. Dies lässt natürlich Überlegungen in Richtung Zahnersatz aufkommen und hat einige Anbieter - von den Medien groß gefeiert - auf den Plan gerufen. Doch Brille ist nicht gleich Zahnersatz: Eine Sehhilfe können Sie sich wieder alleine von der Nase nehmen und meist ohne größere Schwierigkeiten bei einem Konkurrenten neu anfertigen lassen. Bei einem Zahnersatz geht dies in der Regel nicht so einfach, denn der meiste Zahnersatz ist fest eingesetzt und so ohne größere Eingriffe nicht wieder entfernbar. Und selbst herausnehmbarer Zahnersatz bedarf bei einer Neuanfertigung erheblichen Eingriffen - von den Kosten ganz zu schweigen.

Dentaldiscounter versprechen gern in ihrer Webung "Zahnersatz zum Nulltarif" und verschweigen dabei, dass dies unter betriebswirtschaftlichen Aspekten nur dann zutreffen kann, wenn es sich um die Grundversorgung (Regelversorgung) handelt und zusätzlich die höchste Bonusstufe vorliegt, wollen sie selbst nicht mit Roten Zahlen arbeiten. Für Zusatzleistungen, z.B. wenn statt einer Metallkrone eine zahnfarbene Krone aus Keramik eingesetzt werden soll, muss auch hier dazu bezahlt werden. Insider behaupten, dass gerade mit diesen Zusatzleistungen das eigentliche Geschäft gemacht wird.

Weiter sollte vor der Behandlung unbedingt abgeklärt werden, woher der Zahnersatz stammt und welchen deutschen Qualitätskriterien er entspricht. Denn ist erst einmal der Zahnersatz im Mund, so ist eine berechtigte Reklamation bzw. Neuanfertigung auf Grund von Materialmängeln immer mit einem erheblichen Eingriff verbunden - dies gilt übrigens auch für auf konventionellen Anfertigungsweg eingegliederten Zahnersatz.

Die KZV-Berlin schreibt im Oktober 2007 zu dieser Problematik:
"Zahnersatz zum “Nulltarif” heißt es werbewirksam immer wieder von Anbietern aus der Dentalbranche. Dabei wird suggeriert, dass Patienten den Zahnersatz gänzlich umsonst bekommen. Hier heißt es genau hinsehen, denn oft trügt der Schein und der Nulltarif gerät zur Mogelpackung. Die KZV weist darauf hin, dass sich derartige Angebote in der Regel lediglich auf die Regelversorgung beziehen. Das heißt konkret: Brücken und Kronen aus Nichtedelmetall (im sichtbaren Frontzahnbereich weiß verblendet, im Seitenzahnbereich metallfarben) oder etwa herausnehmbaren Zahnersatz mit Klammerbefestigung. Und: Voraussetzung hierfür ist ein regelmäßig geführtes Bonusheft über 10 Jahre und ein damit einhergehender Bonus von 30 Prozent. Versorgungsformen wie Implantate, Inlays- oder Vollkeramikbrücken fallen in den Bereich der Eigenleistungen. Vergessen wird dabei oft, dass diese Lockangebote nur zustande kommen, weil der Zahnersatz in Billiglohn-Ländern wie Polen, Türkei oder China hergestellt wird, und dies zum Teil unter fragwürdigen sozialen oder hygienischen Bedingungen. Angesichts der dieses Jahr notwendig gewordenen Rückrufaktionen von in China hergestelltem und mit Giftstoffen versehenem Kinderspielzeug und Zahnpasta wird deutlich, wie kritisch dieses Thema zu behandeln ist. Hier ist auch abzuwägen, inwieweit sich einzelne Krankenkassen fahrlässig verhalten, indem sie ihren Versicherten unverblümt zu Billigzahnprodukten aus dem Ausland raten. Auch, wenn man globalisierte Produktionsbedingungen nicht ausblenden kann, aber Nulltarif gibt’s eben selten zum Nulltarif".

1 - 2 - 3, wer bietet weniger?

 
  • Die Idee ist auf den ersten Blick bestechend:
    Sie gehen als gesetzlich versicherter Patient in eine Zahnarztpraxis, lassen sich Ihr Gebiss untersuchen und bei einem notwenigen Zahnersatz verhalten Sie sich so, als wollten Sie diesen Zahnersatz auch in dieser Praxis anfertigen lassen. Aber statt nach Prüfung durch die Krankenkasse den erforderlichen Heil- und Kostenplan wieder in die Praxis zurückzubringen und entsprechende Termine zu vereinbaren, stellen Sie diesen ins Internet und fragen anonym nach "Wer macht es billiger?". Dieses Vorgehen ist nach Gesetzeslage legal und verursacht meist keinerlei Kosten, denn die aufwendige Aufstellung des Planes ist gratis für Sie und entsprechende Internetportale sind für Sie als Nachfrager kostenlos.
  • Ab 2006 sind im Internet Auktionsportale aufgetaucht, die Ihre Daten anonymisiert der Öffentlichkeit zugänglich machen. Hier warten Sie nun darauf, dass eine andere Zahnarztpraxis Ihren Eigenanteil unterbietet, eine weitere vielleicht noch günstiger ist - und schlagen dann zu. Sie bekommen die Adresse, von der Sie eine günstigere Kostenzusage haben und begeben sich in Behandlung - wenn Sie Glück haben, liegt die Praxis in Ihrem Umfeld. Vorab haben Sie sich noch zusätzlich über die "Qualität der Zahnarztpraxis" auf dem entsprechenden Portal informieren können, nach dem Motto "zufriedene Patienten empfehlen weiter". Es versteht sich von selbst, dass Sie fast ausschließlich positive Beurteilungen zu sehen bekommen, ja manchmal hat es fast den Eindruck, dass all die Spitzenkönner und Superzahnärzte nur auf einem solchen Portal zu finden sind. So oder ähnlich läuft es bei den meisten Versteigerungen ab - wenn Sie so wollen, ein umgekehrtes Ebay.
  • Zahnärztliche Experten und Berufsverbände haben gegen ein derartiges Vorgehen große Bedenken, wenn auch der Bundesgerichtshof derartige Einrichtungen vom Prinzip her sanktioniert hat. Der Hauptkritikpunkt setzt nicht am Preis, sondern an der Tatsache an, dass die bietende Zahnarztpraxis auf etwas bietet, was sie nur von den Internetdaten her kennt. Was fehlt, ist die persönliche Untersuchung, die persönliche Kenntnis des Patienten und seiner Erwartungshaltung an den Zahnersatz. Grundlegende Dinge, wie Gesundheitszustand oder mögliche Materialunverträglichkeiten können nur schwer über einen formularmäßigen Behandlungsplan vermittelt werden. So kann es dann auch vorkommen, dass nach persönlicher Augenscheinnahme Umplanungen vorgenommen werden müssen oder Sie nach genauerer Aufklärung doch andere Vorstellungen von Ihrem späteren Zahnersatz bekommen. Das vermeintliche Schnäppchen relativiert sich.
  • Wie können derartig günstige Angebote überhaupt zustande kommen?
    Allein schon die Wahl der Edelmetall-Legierung kann einen Preis erheblich drücken und wie weiter oben schon erwähnt, können ausländische Quellen beim Bezug des Werkstückes ebenfalls eine erheblich Minderung bewirken. Und nicht zuletzt greifen auch die marktwirtschaftlichen Regeln von Angebot und Nachfrage.
    Es besteht bei derartigen Preisvergleichen immer die große Gefahr, dass "Äpfel mit Birnen" verglichen werden können, und Sie als Patient können vieles nicht beurteilen, sondern müssen dem Rat eines Fachmannes vertrauen. Fragt sich nur, wer der Richtige ist?
    Und nicht zuletzt wollen diese Portale auch ihren wirtschaftlichen Nutzen aus Ihrer Zahnlücke ziehen. Wenn die Ersteigerung für Sie kostenlos ist, wer zahlt dann für die Auktionsfirma?
  •   Fremdlink: Heil- und Kostenplan-Auktion auf 2te-Zahnarztmeinung.de, (neues Fenster)

Zahnersatzbehandlung im Ausland - "Zahntourismus"

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Die Möglichkeit dazu besteht schon seit Jahrzehnten, ohne dass bisher eine nennenswerte Nachfrage eingesetzt hätte. Dies liegt gewiss nicht an der Zahnbehandlung selbst, denn auch außerhalb Deutschlands wird dem jeweiligen Land angepasste, solide Zahnheilkunde betrieben. Dadurch dass vielerorts eine günstigere Preisstruktur herrscht, kann auch billiger angeboten werden. Und befindet sich das Reiseland innerhalb der EU, so müssen die gesetzlichen Krankenkassen das bezuschussen, was es für die Standardversorgung (Regelversorgung) auch in Deutschland gibt. Es versteht sich aber von selbst, dass die Kasse nicht auch noch die Reisekosten und die Übernachtungen übernimmt.
Wünschenswert ist weiter, dass in der Auslandspraxis in einer für Sie nachhaltig verständlichen Sprache gesprochen wird, denn gerade im medizinischen Bereich können Sprachbarrieren ein echtes Hindernis sein, wenn Sie etwas anderes meinten als Ihr Behandler verstanden hatte.

Einen Urlaub im Ausland können Sie als gesetzlich Versicherter nicht ohne Weiteres auch für die Erneuerung des Zahnersatzes nutzen. Jedenfalls muss die Krankenkasse ihren Festzuschuss auch für die Behandlung im EU-Ausland nur zahlen, wenn sie zuvor einen entsprechenden Heil- und Kostenplan gebilligt hat. (Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, 6/2009)).

Es ist nicht nur eine Geschmacksfrage, ob Sie sich im Urlaub auch noch einer aufwendigeren Zahnbehandlung unterziehen wollen, sondern der Urlaub sollte primär der Erholung und Entspannung dienen. Zahnarztbehandlungen haben von Natur aus selten derartige Vorzüge. Hinzu kommt, das bei Zahnersatzbehandlungen häufig vorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden müssen und fast immer eine Nachkontrolle erforderlich ist. Hierdurch kann schnell ein Zeitdruck aufgebaut oder es müssen Kompromisse in Kauf genommen werden, die der Qualität der Arbeit nicht gerade zuträglich sind.

Die Rechtslage ist in den Ländern der EU für Sie klar geregelt. Nur wenn etwas schief geht: Der Gerichtsstand ist das Land der Zahnarztpraxis, die Gerichtsprache und -gepflogenheiten sind die des EU-Auslandes. In Nicht-EU-Ländern gelten ganz unterschiedliche Gesetze, die auch für einen Fachmann nur schwer zu durchschauen sind. Hier dürften Sie häufig ein echtes Problem bekommen, wenn der Zahnersatz nicht zur Zufriedenheit ausfällt und von Kulanz keine Rede mehr ist.

Nicht jede Zahnersatzarbeit muss auf Anhieb passen. Dies ist im Ausland wie auch in Deutschland so. Nur: Daheim wird mit Ihnen ein neuer Termin ein paar Tage später vereinbart, im Ausland kann daraus eine unfreiwillige Urlaubsverlängerung resultieren. Der Preisvorteil ist dann rasch aufgezehrt und der Urlaub ist auch kein richtiger mehr, wenn zu Hause Ihr Arbeitgeber die unfreiwillige Verlängerung gar nicht so gut findet.

Fast jeder größerer Zahnersatz bedarf nach Tagen bis Wochen noch geringfügiger Korrekturen, soll er auf Dauer optimal angepasst sein. Derartige Verrichtungen sind bei Ihrer "Praxis um die Ecke" kein Problem, können aber im anderen Fall eine weitere "Urlaubsreise" erforderlich machen.
In Notfällen wird Ihnen selbstverständlich mit Ihrem Urlaubszahnersatz auch daheim geholfen. Dies bezieht sich aber nur auf die akute Schmerzbeseitigung. Umarbeitung oder ähnliches von einem anderen Zahnarzt bedingen aber meist bei juristischen Auseinandersetzungen eine unklare Beweislage, da sich das "Corpus delicti" nicht mehr im Urzustand befindet. Viele Zahnärzte lehnen deshalb aus rein juristischen Gründen eine Folgebehandlung in der "Garantiezeit" ab oder bitten Sie für eine Zweitanfertigung erneut zur Kasse. Und die Krankenkasse zahlt bestimmt keine Neuanfertigung bei einem deutschen Zahnarzt, wenn sie vorher schon für die Auslandsbehandlung gezahlt hat.

Vertiefende Infos finden Sie z.B. unter:
  http://www.zahntourismus.eu/adressen.htm
  Dentaltourismus in Südosteuropa: Ausflug in den wilden Westen Osten (zm, 2019)

  Info - Dentaltourismus bleibt Randerscheinung (zm, 2014)

"Häufig werden unter dem Begriff Auslandszahnersatz neben dem in Deutschland eingegliederten und im Ausland hergestellten Zahnersatz fälschlicherweise auch die Zahnersatzbehandlungen im Ausland verstanden. Korrekter ist jedoch die Unterscheidung in Auslands-Zahnersatz (im Ausland hergestellt) und Dentaltourismus (im Ausland eingegliedert). Diese Unterscheidung ist deshalb sinnvoll, weil Dentaltourismus im Gegensatz zum Auslandszahnersatz einen deutlich geringeren Stellenwert einzunehmen scheint. Die Studie „Dentaltourismus und Auslandszahnersatz“ von März 2009 ergab, dass lediglich 1,2 Prozent der mehr als 1 300 Befragten bereits einmal ins Ausland gefahren sind, um sich Zahnersatz eingliedern zu lassen. Auch wenn acht der zehn größten Krankenkassen die Zahl der Auslandsbehandlungen auf Nachfrage nicht mitteilen, zeigen die Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) und der DAK die Bedeutung dieses Marktes. So verzeichnete die DAK 2012 und 2013 jeweils einen Anteil von 0,09 Prozent und selbst bei der TK, die mit fünf Zahnkliniken in Ungarn und Polen kooperiert, macht Dentaltourismus nur einen Anteil von 0,2 Prozent aller Zahnersatzbehandlungen ihrer Versicherten aus."
  Sicherheit für den Patienten - eine Konformitätserklärung

In Deutschland ist jedes Dentallabor verpflichtet, dem angefertigten Zahnersatz eine sog. Konformitätserklärung beizulegen. Diese besagt, dass der Zahnersatz den im MedizinProdukteGesetz (MPG) festgelegten Verpflichtungen entspricht und nur Materialien verarbeitet wurden, die das CE-Zeichen (Produkt-/Qualitätspass für den freien Warenverkehr innerhalb der EU) tragen. Weiter werden in dieser Erklärung die verwendeten Zahnersatzmaterialien und Legierungsbestandteile aufgelistet.
Mehr unter http://www.q-amz.de/
Auch Anbieter außerhalb Deutschland können hiervon Gebrauch machen. Vielleicht ist manches Schnäppchen nur deshalb so günstig, weil bestimmte Qualitätsvorschriften nicht eingehalten wurden?

 

  Zahnärzte-Befragung - Dentaltourismus bleibt Randphänomen (zm, 2018)
  Zahnärztliche Behandlung im europäischen Ausland (Bundeszahnärztekammer)
  Dentaltourismus in Südosteuropa: Ausflug in den wilden Westen Osten
(zm, 2019)
  Zahnarzt-Patienten-Verhältnis - Beziehungsstörungen (zm/2013)
  Kriterien für eine gute Zahnarztpraxis
(KZBV, 2012)
  Arztbewertungsportale (zm, 2017)
  jameda und der Goldfisch im Wartezimmer (zm, 2018)
  jameda (Anm.: "Ärztebewertungsportale") aus juristischer Sicht - Ärztebewertungen zwischen Dr. Jekyll und Mr. Hyde (zm, 2018)


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[ Autor: Dr. Klaus de Cassan ]  
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