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Eines
gleich vorweg: Mit diesem Beitrag soll nicht billigem und qualitativ
schlechtem
Zahnersatz das Wort geredet werden, und es soll auch nicht
der Eindruck entstehen, dass nur Zahnersatz aus Deutschland das Non-Plus-Ultra einer zahnärztlichen Versorgung darstellt. Vielmehr wird
versucht, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Versorgungsformen und -wege zu analysieren und somit Entscheidungshilfen an die Hand zu geben. |
Dieser ist kein Wegwerfprodukt und noch weniger ein Gegenstand, der im
Preis beliebig nach unten gedrückt werden kann, denn schließlich hat
Qualität mit einem Bestand über viele Jahre auch einen entsprechenden
Preis. Bei allem Bemühen um kostengünstigen Ersatz sollte weiter nicht
vergessen werden, dass in einem medizinisch hochsensiblen Bereich eine
"Geiz ist Geil Mentalität" andere Auswirkungen haben kann, als
bei Dingen des täglichen Gebrauchs. |
Zahnersatz aus Deutschland in Ihrer Zahnarztpraxis
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Zahnersatz aus dem Ausland in Ihrer Zahnarztpraxis
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Dentaldiscounter
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Eine bekannte
Optikerkette
macht es mit Ihren Brillen seit Jahrzehnten vor, dass es auch ohne große
Zuzahlungen geht und man trotzdem damit "chic sehen" kann. Dies lässt
natürlich Überlegungen in Richtung
Zahnersatz
aufkommen und hat einige
Anbieter - von den Medien groß gefeiert - auf den
Plan gerufen. Doch Brille ist nicht gleich Zahnersatz: Eine Sehhilfe
können Sie sich wieder alleine von der Nase nehmen und meist ohne
größere Schwierigkeiten bei einem Konkurrenten neu anfertigen lassen.
Bei einem Zahnersatz geht dies in der Regel nicht so einfach, denn der
meiste Zahnersatz ist fest eingesetzt und so ohne größere Eingriffe nicht
wieder entfernbar. Und selbst herausnehmbarer Zahnersatz bedarf bei
einer Neuanfertigung erheblichen Eingriffen - von den Kosten ganz zu
schweigen. Dentaldiscounter versprechen gern in ihrer Webung "Zahnersatz zum
Nulltarif" und verschweigen dabei, dass dies unter
betriebswirtschaftlichen Aspekten nur dann zutreffen kann,
wenn es sich um die Grundversorgung (Regelversorgung)
handelt und zusätzlich die höchste
Bonusstufe vorliegt, wollen sie
selbst nicht mit Roten Zahlen arbeiten. Für Zusatzleistungen, z.B. wenn
statt einer Metallkrone eine zahnfarbene Krone aus Keramik eingesetzt
werden soll, muss auch hier dazu bezahlt werden. Insider behaupten,
dass gerade mit diesen Zusatzleistungen das eigentliche Geschäft gemacht wird. Weiter sollte vor der Behandlung unbedingt abgeklärt werden,
woher der
Zahnersatz stammt und welchen deutschen
Qualitätskriterien er
entspricht. Denn ist erst einmal der Zahnersatz im Mund, so ist eine
berechtigte Reklamation bzw. Neuanfertigung auf Grund von
Materialmängeln immer mit einem erheblichen Eingriff verbunden - dies
gilt übrigens auch für auf konventionellen Anfertigungsweg eingegliederten
Zahnersatz. Die
KZV-Berlin schreibt im Oktober 2007 zu dieser Problematik: |
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1 - 2 - 3,
wer bietet weniger?
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Zahnersatzbehandlung im Ausland - "Zahntourismus"
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Die Möglichkeit dazu besteht schon seit Jahrzehnten, ohne dass
bisher eine nennenswerte Nachfrage eingesetzt hätte. Dies liegt gewiss
nicht an der Zahnbehandlung selbst, denn auch außerhalb Deutschlands
wird dem jeweiligen Land angepasste, solide Zahnheilkunde
betrieben. Dadurch dass vielerorts eine günstigere Preisstruktur
herrscht, kann auch billiger angeboten werden. Und befindet sich das
Reiseland innerhalb der EU, so müssen die gesetzlichen Krankenkassen das
bezuschussen, was es für die Standardversorgung
(Regelversorgung) auch
in Deutschland gibt. Es versteht sich aber von selbst, dass die Kasse
nicht auch noch die Reisekosten und die Übernachtungen übernimmt. Einen Urlaub im Ausland können Sie als gesetzlich Versicherter nicht
ohne Weiteres auch für die Erneuerung des Zahnersatzes nutzen.
Jedenfalls muss die Krankenkasse ihren Festzuschuss auch für die
Behandlung im EU-Ausland nur zahlen, wenn sie zuvor einen entsprechenden
Heil- und Kostenplan gebilligt hat. (Urteil des Bundessozialgerichts
(BSG, 6/2009)). Es ist nicht nur eine Geschmacksfrage, ob Sie sich im Urlaub auch
noch einer aufwendigeren Zahnbehandlung unterziehen wollen, sondern der
Urlaub sollte primär der Erholung und Entspannung dienen.
Zahnarztbehandlungen haben von Natur aus selten derartige Vorzüge. Hinzu
kommt, das bei Zahnersatzbehandlungen häufig vorbereitende Maßnahmen
durchgeführt werden müssen und fast immer eine Nachkontrolle
erforderlich ist. Hierdurch kann schnell ein Zeitdruck aufgebaut oder es
müssen Kompromisse in Kauf genommen werden, die der
Qualität der Arbeit
nicht gerade zuträglich sind. Die Rechtslage ist in den Ländern der EU für Sie klar geregelt. Nur
wenn etwas schief geht: Der Gerichtsstand ist das Land der
Zahnarztpraxis, die Gerichtsprache und -gepflogenheiten sind die des
EU-Auslandes. In Nicht-EU-Ländern gelten ganz unterschiedliche Gesetze, die
auch für einen Fachmann nur schwer zu durchschauen sind. Hier dürften
Sie häufig ein echtes Problem bekommen, wenn der
Zahnersatz nicht zur
Zufriedenheit ausfällt und von Kulanz keine Rede mehr ist. Nicht jede Zahnersatzarbeit muss auf Anhieb passen. Dies ist im
Ausland wie auch in Deutschland so. Nur: Daheim wird mit Ihnen ein neuer
Termin ein paar Tage später vereinbart, im Ausland kann daraus eine
unfreiwillige Urlaubsverlängerung resultieren. Der Preisvorteil ist dann
rasch aufgezehrt und der Urlaub ist auch kein richtiger mehr, wenn zu
Hause Ihr Arbeitgeber die unfreiwillige Verlängerung gar nicht so gut
findet. Fast jeder größerer
Zahnersatz bedarf nach Tagen bis Wochen noch
geringfügiger Korrekturen, soll er auf Dauer optimal angepasst sein.
Derartige Verrichtungen sind bei Ihrer "Praxis um die Ecke" kein
Problem, können aber im anderen Fall eine weitere "Urlaubsreise"
erforderlich machen. Vertiefende
Infos finden Sie z.B. unter: |
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Info
- Dentaltourismus bleibt Randerscheinung
(zm,
2014) "Häufig werden unter dem Begriff Auslandszahnersatz neben dem in Deutschland eingegliederten und im Ausland hergestellten Zahnersatz fälschlicherweise auch die Zahnersatzbehandlungen im Ausland verstanden. Korrekter ist jedoch die Unterscheidung in Auslands-Zahnersatz (im Ausland hergestellt) und Dentaltourismus (im Ausland eingegliedert). Diese Unterscheidung ist deshalb sinnvoll, weil Dentaltourismus im Gegensatz zum Auslandszahnersatz einen deutlich geringeren Stellenwert einzunehmen scheint. Die Studie „Dentaltourismus und Auslandszahnersatz“ von März 2009 ergab, dass lediglich 1,2 Prozent der mehr als 1 300 Befragten bereits einmal ins Ausland gefahren sind, um sich Zahnersatz eingliedern zu lassen. Auch wenn acht der zehn größten Krankenkassen die Zahl der Auslandsbehandlungen auf Nachfrage nicht mitteilen, zeigen die Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) und der DAK die Bedeutung dieses Marktes. So verzeichnete die DAK 2012 und 2013 jeweils einen Anteil von 0,09 Prozent und selbst bei der TK, die mit fünf Zahnkliniken in Ungarn und Polen kooperiert, macht Dentaltourismus nur einen Anteil von 0,2 Prozent aller Zahnersatzbehandlungen ihrer Versicherten aus." |
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Sicherheit für den Patienten - eine
Konformitätserklärung
In Deutschland ist jedes Dentallabor
verpflichtet, dem angefertigten Zahnersatz eine sog. Konformitätserklärung
beizulegen. Diese besagt, dass der Zahnersatz den im MedizinProdukteGesetz
(MPG) festgelegten Verpflichtungen entspricht und nur Materialien
verarbeitet wurden, die das CE-Zeichen (Produkt-/Qualitätspass für den
freien Warenverkehr innerhalb der EU) tragen. Weiter werden in dieser
Erklärung die verwendeten Zahnersatzmaterialien und Legierungsbestandteile
aufgelistet. |
Zahnärzte-Befragung - Dentaltourismus bleibt Randphänomen
(zm, 2018)
Zahnärztliche Behandlung im europäischen
Ausland
(Bundeszahnärztekammer)
Dentaltourismus in Südosteuropa: Ausflug in den wilden Westen Osten (zm,
2019)
Zahnarzt-Patienten-Verhältnis - Beziehungsstörungen (zm/2013)
Kriterien für eine gute Zahnarztpraxis
(KZBV, 2012)
Arztbewertungsportale (zm,
2017)
jameda und der Goldfisch
im Wartezimmer (zm,
2018)
jameda
(Anm.: "Ärztebewertungsportale") aus juristischer Sicht -
Ärztebewertungen zwischen Dr. Jekyll und Mr. Hyde
(zm, 2018)
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